Umweltstrafrecht – heute besser als einst
Der Umweltschutz hat mehrere Facetten. In Deutschland ist dieses Thema im Grundgesetz in Artikel 20 a als Staatsziel verankert. Die Umweltschutzziele sind dort genau definiert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUB) und das Umweltbundesamt (UBA) sind in Deutschland für den Umweltschutz zuständig. Auf der Länder- und der Landkreisebene gibt es dann die entsprechenden Behörden, die den Themenbereich Umweltschutz … Umweltstrafrecht – heute besser als einst weiterlesen
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